Der Gesetzgeber sieht für Gewährleistungszeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 5 Jahre vor.
Nach der Verdingungsordnung für allgemeine Bauleistungen (VOB) sind 4 Jahre maximale Gewährleistungspflicht.
Sie haben Interesse an einer Erweiterung der Gewährleistungszeit auf bis 15 Jahre?
Hinterlegt bei einem namhaften Versicherer, mit Policierung.
Sie interessieren sich für unsere Sicherheitsdächer?
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Handwerker, die ihrer Arbeit und den verarbeiteten Materialien vertrauen, geben länger Gewährleistung als der Gesetzgeber vorschreibt.
Rufen Sie uns an und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.